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Wenn heute landauf, landab
Modelle, Masseusen oder einsame Frauen in Zeitungen
annoncieren, weiß jeder, welche Dienste sie anbieten.
Doch bereits um die Jahrhundertwende inserierte das
Gasthaus zur Landstraße am Anger in den Passauer
Tageszeitungen, daß frische Salatköpfe oder frisches Gemüse
eingetroffen seien. Damit wurde der reiferen Jeunesse
doree kundgetan, daß neue, böhmische Kellnerinnen
angefangen hatten.
Alexander Erhard berichtet
in seiner Geschichte der Stadt Passau (1864) auch über
die Frauenhäuser, wie früher die Bordelle genannt
wurden: Es bestanden, wie in anderen Städten Bayerns,
zwei Frauenhäuser, ein altes und ein neues, welche beide
schon in Urkunden des 14. Jahrhunderts vorkommen.
Anfangs standen diese Häuser
unter der Aufsicht und Verwaltung des Züchtigers oder Henkers
der Stadt, der aus ihren Einkünften seine Subsistenz
bezog, bis er später ein festes Gehalt vom Stadtmagistrat
erhielt. Nach den im Stadtarchiv vorhandenen Urkunden
waren die Frauenhäuser nicht selten der Schauplatz
beklagenswerter Excesse.
Doch nur Fremde,
Durchreisende durften sich darin sehen lassen. Den ortsansässigen
Passauern war der Besuch dieser Häuser strengstens
verboten. Wurde einer bei den Buhlerinnen erwischt,
bestand seine Bestrafung im Gefängnis und anschließend Verbannung
aus der Stadt.
Konnten die Fürstbischöfe
das Gewerbe in den Frauenhäusern nur eindämmen, zogen
sie gleichfalls finanzielle Vorteile daraus. Bischof
Leonhard erhob im Jahre 1439 eine Abgabe von dem Besitzer
dieser Häuser, schrieb Alexander Erhard vor gut 120
Jahren und fährt fort: Im Jahre 1512 sind beide
abgebrannt; das alte wurde nicht mehr erneuert; das neue
aber, nach Angabe der alten Stadtchronik, 1514 wieder
aufgebaut und seiner vorigen Bestimmung zurückgegeben.
Es stand damals an der
Stelle, wo sich heute die Heiliggeist-Stiftsschenke
befindet. Doch seit 1587 als Bischof Urban das Frauenhaus
demolieren ließ, gab es in Passau 300 Jahre keines mehr,
bis der Passauer Stadtrat Anfang der 80er Jahre eine
Genehmigung dafür in sogenannten Sperrbezirken erteilen
mußte.
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