§ 5  -  Verleihbedingungen


  1. Der Entleiher ist verpflichtet, die entliehenen Gegenstände schonend zu behandeln und innerhalb der vereinbarten Entleihfrist zurückzugeben. Beschädigungen sind unaufgefordert zu melden.

  2. Der Entleiher ist nicht berechtigt, an dem entliehenen Material Reparaturen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

  3. Eine Weitergabe der Geräte und Medien an Dritte ist nur mit Genehmigung der KMZ gestattet

 

 

§ 6  -  Haftung des Entleihers 


  1. Der Entleiher haftet für den Verlust und die Beschädigung der entliehenen Gegenstände. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe auf den Entleiher über.

  2. Der Benutzer hat sich bei der Entgegennahme der Geräte und Medien von deren Zustand zu überzeugen und Beschädigungen sofort zu melden. Schäden und Mängel, die der Entleiher nachträglich feststellt, können nur anerkannt werden, wenn der entliehene Gegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Fehler behaftet war und dies der Entleiher auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte.

Für Wünsche, Anregungen und Fragen steht Ihnen das "Team der KMZ" jederzeit gerne zur Verfügung.