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§
5 - Verleihbedingungen |
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Der
Entleiher ist verpflichtet, die entliehenen Gegenstände
schonend zu behandeln und innerhalb der vereinbarten
Entleihfrist zurückzugeben. Beschädigungen sind
unaufgefordert zu melden.
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Der
Entleiher ist nicht berechtigt, an dem entliehenen Material
Reparaturen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
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Eine
Weitergabe der Geräte und Medien an Dritte ist nur mit
Genehmigung der KMZ gestattet
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§
6 - Haftung des Entleihers
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Der
Entleiher haftet für den Verlust und die Beschädigung der
entliehenen Gegenstände. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs geht mit der Übergabe auf den Entleiher über.
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Der
Benutzer hat sich bei der Entgegennahme der Geräte und
Medien von deren Zustand zu überzeugen und Beschädigungen
sofort zu melden. Schäden und Mängel, die der Entleiher
nachträglich feststellt, können nur anerkannt werden, wenn
der entliehene Gegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe
mit einem Fehler behaftet war und dies der Entleiher auch
bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte.
Für
Wünsche, Anregungen und Fragen steht Ihnen das "Team der
KMZ" jederzeit gerne zur Verfügung.
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