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      Medienrecht in der Schule

Der Einsatz von Medien in der Schule wurde vom Bundestag mit seiner Novellierung des Urheberrechts im Jahr 2003 eindeutig geregelt.

Die Kultusministereien haben versucht, den  Einsatz von Medien in den Schulen etwas freizügiger zu gestalten, konnten sich aber nicht durchsetzen.

So gelten auch für die Vorführung von Medien im nichtgewerblichen Bereich, also z.B. in Schulen oder im Einsatz für private Veranstaltungen, strikte gesetzliche Regelungen. Nichtwissen schützt dabei vor Strafe nicht.

Somit ist es für jeden Lehrer  wichtig, über die Rechtsauffassung für den Einsatz von Medien im Unterricht informiert zu sein. Sie sind als Lehrer in jedem Fall angreifbar, wenn sie gegen das Medienrecht verstoßen, auch wenn die einzelnen Bestimmungen unpraktisch oder unlogisch erscheinen mögen.  

Wir möchten hier ein paar der häufigsten Fragen zum Medienrecht beantwortet.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, fragen Sie bitte in der Medienzentrale nach.

-          Private Aufzeichnungen von Fernsehsendungen auf Video dürfen im Unterricht nur gezeigt werden, wenn es sich um einen Mitschnitt einer Sendung des bayrischen Schulfunks handelt, die am Ende des folgenden Schuljahres wieder gelöscht wird.

-          Ansonsten dürfen nur ganz  kurze Ausschnitte aus einer aktuellen Nachrichtensendung gezeigt werden.

-          Alle anderen Mitschnitte von privaten oder öffentlichen Fernsehsendungen dürfen nicht gezeigt werden.

-          Filme, die Sie aus einer Videothek ausgeliehen haben, dürfen Sie nur in einem geschlossenen Klassenverband zeigen. In Kursen von Schülern aus mehreren Klassen verstößt die Vorführung bereits gegen das Mediengesetz. Auch die Weitergabe an einen Kollegen ist nicht erlaubt, weil nur der Ausleiher mit der Entleihgebühr die Urheberrechtsansprüche abgegolten hat.

-          Von Schülern gekaufte Videos, die in die Schule mitgebracht werden, dürfen nicht gezeigt werden.

Der Bundesverband für Video  hat bereits einige Verfahren gegen Lehrer, die dies zuließen, eingeleitet, die jeweils mit einer Verurteilung der Lehrer zu Schadenersatz  in fünfstelliger Höhe endeten.

-          Filme, die Sie aus Medienzentren entleihen dürfen nicht kopiert und

wieder gezeigt  werden. Die Medienzentralen erwerben mit den Medien auch das Recht der Veröffentlichung im nichtgewerblichen Bereich. Diese Rechte verteuern die Medien ungemein. So kostet mancher Videofilm für den privaten Gebrauch oft nur ein Zehntel von dem, was bezahlt werden muss, wenn man die Bildrechte mit erwirbt.

Medienzentralen bekommen Geldmittel zugewiesen, um hochklassige Medien für den Unterricht zu erwerben und bemühen sich, immer auf dem neuesten Stand zu sein, um den Lehrern gutes Material zur Verfügung zu stellen.

Bitte nutzen sie unser Angebot.

Nur gute Verleihzahlen garantieren den Weiterbestand der Medienzentralen und somit für Sie die Möglichkeit, aus einem großen, gut sortierten Angebot auswählen zu können.

Passauer Wolf
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